Fehler- und Strafpraktiken am Ende der Frühen Neuzeit am Beispiel von Schule und Unterricht in der Deutschschweiz
Main Author: | Horlacher, Rebekka |
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Format: | Book publication-section Journal |
Bahasa: | deu |
Terbitan: |
transcript
, 2020
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Subjects: | |
Online Access: |
https://zenodo.org/record/4041641 |
Daftar Isi:
- Beitrag im Sammelband «Praxeologie in der Historischen Bildungsforschung: Möglichkeiten und Grenzen eines Forschungsansatzes» 10.5281/zenodo.4045831. Anhand von Leitfäden zum Lehrerhandeln aus der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts sowie von thematisch einschlägigen Passagen von Lehrerantworten auf eine staatliche Schulumfrage aus dem Jahr 1799 in der Schweiz beschäftigt sich dieser Beitrag mit Praktiken des Fehlers sowie der Strafe in schulischen Kontexten um 1800. Praktiken verstanden als kontextualisierte Verhaltens- und Handlungsweisen und mit Betonung auf wechselseitigem Austauschverhältnis zwischen Normen und Praxis. Die in den Leitfäden enthaltenen Beschreibungen von Strafpraxis weisen, so die in diesem Beitrag entfaltete These, aufgrund ihrer Autorenschaft, die einer Bildungselite zuzurechnen sei, stets auch einen normierenden Gehalt auf. Vergleichbar dazu seien die Antworten der Schulumfrage ebenfalls eher von überaus engagierten Lehrpersonen gegeben worden, die sich freiwillig zu Praktiken des Fehlers oder der Strafe geäussert hätten. Der Beitrag greift Fragen zum Verhältnis der ausgewerteten angeblich auf eigenen Erfahrungen der Autoren fussenden Quellen zu einer an Schulen etablierten Strafpraxis auf. Gibt es eine inhaltlich zur schulischen Strafpraxis differente Praxis der schulischen Strafnormierung, etwa wenn die Leitfäden und Umfrageantworten von der an Schulen zwar etablierten Prügelstrafe berichten, diese jedoch durchgängig ablehnen? Diese und weitere Fragen werden in einer vergleichenden Perspektive anhand von Gemeinsamkeiten und Unterschieden zwischen den einzelnen Leitfäden, aber auch zwischen den darin postulierten normierenden und schulisch etablierten Praktiken für die Zeit des späten 18. Jahrhunderts diskutiert, etwa bezüglich der körperlichen Züchtigung, der Angemessenheit oder dem erzieherischen Gehalt von Strafen. Der Beitrag schliesst mit grundsätzlicheren Überlegungen zur möglicherweise anhaltenden Bedeutung von Ratgeberliteratur und einem historiografischen »Mehrwert« der praxeologischen Perspektive in Bezug auf dieses Thema.
- +repphzhbib2020F