Schubart, A. (1911). Die verpflichtung des mit der Migentumsklage belangten besitzers einer sache auf herausgabe von fruchten nach B.G.B. Jena: Anton Kampfe.
Chicago Style CitationSchubart, Arnold. Die Verpflichtung Des Mit Der Migentumsklage Belangten Besitzers Einer Sache Auf Herausgabe Von Fruchten Nach B.G.B. Jena: Anton Kampfe, 1911.
MLA CitationSchubart, Arnold. Die Verpflichtung Des Mit Der Migentumsklage Belangten Besitzers Einer Sache Auf Herausgabe Von Fruchten Nach B.G.B. Jena: Anton Kampfe, 1911.
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