Wulff, R. (1914). Haftet der eigentumer einer beweglichen sache onder die sache selbst fur den durch ihre einwirkung auf das eigentum eines andern angerichteten schaden, auch wenn den eigentumer der schadigenden sache kein verschulden trifft ? Berlin: Juristische Verlagsbuchhandlung Dr. Jur. Frensdorf.
Chicago Style CitationWulff, Richard. Haftet Der Eigentumer Einer Beweglichen Sache Onder Die Sache Selbst Fur Den Durch Ihre Einwirkung Auf Das Eigentum Eines Andern Angerichteten Schaden, Auch Wenn Den Eigentumer Der Schadigenden Sache Kein Verschulden Trifft ? Berlin: Juristische Verlagsbuchhandlung Dr. Jur. Frensdorf, 1914.
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